Was versteht man unter der Zeitwertregelung?
Neuwert wird ersetzt, falls der Wert der technischen betrieblichen Einrichtung nicht weniger als 40% des Neuwertes beträgt.
§ 5 Abs. 2 (b) AFB87 Ihrer Versicherungsbedingungen
Der tatsächliche Wert Ihrer Betriebseinrichtung wird im Schadensfall von einem Sachverständigen festgelegt. Gerade bei Einrichtungen älteren Baujahres wird oft ein Wert festgestellt der deutlich unter 40% liegt. Hierbei spielt das Alter, die Abnutzung und der Zustand eine bedeutende Rolle. Eine Entschädigung vom Versicherer sieht dann folgendermaßen aus:
Feuerschaden:
Versicherungssumme der techn. und betrieblichen Einrichtung € 150.000,00Medikamente bzw. Handelsware € 90.000,00Entschädigungsberechnung ohne Berücksichtigung einer evtl. vorhandenen Unterversicherung bei einem Totalschaden:
Angenommener Zeitwert laut Gutachter 35%
Entschädigungsberechnung:Einrichtung € 150.000,00 x 35% = € 52.500,00Ware € 90.000,00 x 100% = € 90.000,00Eine weitere Tücke ist die Unterversicherung.
Hierfür haben wir für Sie, einmal ein Beispiel gerechnet:Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles, so wird nur der Teil des Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert...
(§ 11 Abs. 3 AFB87 Ihrer Versicherungsbedingungen)
Eine bestehende Apotheke wird gekauft...
Kaufpreis der kfm. und techn. Betriebseinrichtung € 100.000,00Vorräte an Medikamenten € 100.000,00
Tatsächlicher Neuwert der kfm. und techn. Betriebseinrichtung € 200.000,00Vorräte an Medikamenten € 100.000,00
Durch einen Leitungswasserschaden werden diverse Arzneimittelschränke beschädigt...Schadenhöhe € 20.000,00
Entschädigungsberechnung durch den Versicherer:
(Tatsächlicher Versicherungswert) € 300.000,00 = 100%(Versicherungssumme) € 200.000,00 = X
X = 66,66 %
Das bedeutet der Versicherer ersetzt in unserem Beispiel gerade einmal 66,66 % vom Schaden, also € 13.332,00! Verlust im o.g. Schadensfall € 6.668,00.